Alle unsere Mitarbeiter haben die Zertifizierung „Befähigte Person für die Prüfung des sekundären Explosionsschutzes von elektrischen Anlagen und Geräten".
Das hört sich erstmal ziemlich hochgestochen und kompliziert an. So typisch deutsch, wie der Titel auch klingen mag, aber für uns ist es die konsequente Weiterführung unseres Wissen über elektrische Anlagen und deren Gefahren.
Seit über 35 Jahren haben wir von Köln aus mit der nötigen Sorgfalt in Industrieanlagen Elektroinstallationen erstellt und erweitert. Nun können wir mit dem Wissen aus dem Lehrgang, ab April 2009, unsere Installations- und Prüfmöglichkeiten in Industrieanlagen auf explosionsgefährdete Bereiche ausweiten. Das natürlich nicht nur in Köln.
Das Gefahrenpotenzial von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen stellt jedes Fachpersonal erstmal vor enorme großen Herausforderungen. Es muss mehrfach qualifiziert sein, Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Elektrotechnik mitbringen und zugleich über explosionsgefährdete Bereiche Wissen mitbringen. Über Zoneneinteilung, Zündschutzarten, Flammpunkte, Gase und Stäube, EX Bezeichnungen und so weiter und so fort.
Viele Vorschriften, wie VDE 0105-100, BetrSichV, BGR 104 sowie die TRBS 1203 Teil 1 beschäftigen sich in irgendeiner Art mit der Sicherheit in Anlage mit dem Thema: "Explosionsgefahr".
Die TRBS 1203 Teil 1 („Befähigte Personen - besondere Anforderungen - Explosionsgefährdungen") informiert über die erforderliche Qualifikation des Fachpersonals: Die nötige Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit wird dort konkret beschrieben. Ein Punkt, der offenbar oft in Vergessenheit gerät: Die befähigten Personen müssen in der Lage sein, ihre Kenntnisse nachzuweisen. Immer wieder hört man von Unternehmern, die nicht sicher sagen können, ob ihr Fachpersonal für den Ex-Schutz diese Voraussetzung erfüllt.